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   OLG Koblenz, 12.10.1998 - 14 W 687/98   

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https://dejure.org/1998,3845
OLG Koblenz, 12.10.1998 - 14 W 687/98 (https://dejure.org/1998,3845)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.1998 - 14 W 687/98 (https://dejure.org/1998,3845)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Oktober 1998 - 14 W 687/98 (https://dejure.org/1998,3845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Distanzanwaltsmehrkosten; Mehrkosten; Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten; Anwaltskosten

  • Judicialis

    ZPO § 91 II 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2
    Distanzanwaltsmehrkosten i.d.R. erstattungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen

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  • KG, 23.01.2001 - 1 W 8967/00

    Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten eines bei dem Prozessgericht

    Ebenso wie nach der bisherigen Rechtsprechung zur Erstattung von Verkehrsanwaltskosten kommt es somit darauf an, ob und ggf. wie viele Informationsreisen der Partei zuzubilligen gewesen wären bzw. ob sie den auswärtigen Anwalt als Verkehrsanwalt hätte beauftragen können (vgl. etwa OLG München MDR 1992, 308; OLG Koblenz JurBüro 2000, 85; OLG Nürnberg JurBüro 1999, 537/538; Zöller/Herget, ZPO.
  • OLG Naumburg, 04.12.2001 - 13 W 636/01

    Kostenfestsetzung - Zur Berücksichtigung der ungekürzten Rechtsanwaltsgebühren

    Aber auch hierfür sieht der Senat keinen Raum, da es der Klägerin möglich und zumutbar war, einen in Halle ansässigen Bevollmächtigten schriftlich oder fernmündlich über die zur Rechtsverfolgung notwendigen Tatsachen zu unterrichten (OLG Koblenz JurBüro 2000, 85; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 202, 203; OLG München JurBüro 2001, 422, 424; OLG Brandenburg a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 09.04.2002 - 5 W 54/02
    Vielmehr darf die Partei einen auswärtigen Anwalt regelmäßig nur dann auf Kosten des Gegners einschalten, wenn es ihr nicht möglich oder nicht zumutbar ist, einen Prozeßbevollmächtigten am Gerichtsort fernmündlich oder schriftlich über den Sach- und Streitstand zu unterrichten (OLG Bamberg JurBüro 1992, 612; OLG München MDR 1993, 1130; OLG Koblenz JurBüro 2000, 85).
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 21 W 85/02

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten:

    Erspart die Partei jedoch durch die Beauftragung eines an ihrem Wohnort ansässigen Rechtsanwalts die Kosten einer sonst notwendigen und gemäß § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO zu erstattenden Informationsreise, so sind die Reisekosten des Anwalts bis zur Höhe der ersparten Aufwendungen gleichwohl erstattungsfähig (Zöller-Herget, ZPO, 23. A., § 91 RNr. 13 Stichwort Reisekosten; Musielak-Wolst ZPO, 3. A., § 91 RN 18; OLG Koblenz, JurBüro 2000, 85; OLG Nürnberg, MDR 99, 1091f).
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